Wussten Sie, dass ...
- … der erhöhte Kündigungsschutz bei Neueinstellungen erst nach 4 Jahren gilt?
- … viele Behinderungen längst keine Barriere mehr darstellen, weil es zahlreiche innovative und förderbare technische Hilfsmittel gibt?
- … Menschen mit Behinderungen von der Digitalisierung profitieren können, etwa durch höhere Flexibilität (z.B. Homeoffice)?
- … Personen mit Erkrankungen wie z.B. Krebs, Diabetes, Bandscheibenvorfall bereits zum Kreis der begünstigt behinderten Personen zählen können?
- … sich gehörlose und autistische Menschen durch sehr konzentriertes und sehr genaues Arbeiten auszeichnen?
- … 9 von 10 Lehrlingen, die eine verlängerte Lehre oder eine Teilqualifikation absolvieren, die Fachberufsschule positiv abschließen?
- … Sie bei einer Teilqualifizierung einer Person den Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen und sich gleichzeitig eine versierte Fachkraft aufbauen?
mehr Infos unter https://www.betriebsservice.info/
… DAS BETRIEBSSERVICE INFORMIERT SIE UMFASSEND