Berufsausbildungsassistenz
Berufsausbildungsassistenz bietet Jugendlichen neue Chancen durch verlängerte Lehre oder Teilqualifikation. Lehrlinge, Betriebe und Berufsschulen werden gleichermaßen von der Berufausbildungsassistenz begleitet. Diese Hilfe ermöglicht es Jugendlichen, eine Berufsausbildung erfolgreich zu absolvieren.
Wer wird angesprochen?
Die Berufsausbildungsassistenz unterstützt Jugendliche mit Behinderungen oder anderen Vermittlungshemmnissen bei der Ausbildung im Rahmen einer verlängerten Lehre oder Teilqualifikation. Berufsausbildungsassistenz können Personen ab dem 15. Geburtstag in Anspruch nehmen, die sonderpädagogischen Förderbedarf und/oder Behinderungen haben, ohne oder mit negativem Pflichtschul-Abschluss sind oder keine Aussicht auf regulären Lehrabschluss haben.
- Personen ab dem 15. Geburtstag mit sonderpädagogischen Förderbedarf und/oder Behinderungen
- Personen ohne oder mit negativem Pflichtschul-Abschluss
- Personen ohne Aussicht auf regulären Lehrabschluss
Wie läuft Berufsausbildungsassistenz ab?
Die Berufsausbildungsassistenz unterstützt Jugendliche entweder bei einer verlängerten Lehre oder einer Teilqualifikation. In einem eigenen Ausbildungs- bzw. Lehrvertrag werden die Dauer und die Inhalte der Teilqualifikation festgelegt. Bei der verlängerten Lehre ist der Besuch der Berufsschule Pflicht. Im Rahmen der Teilqualifikation wird in der Regel auch am Besuch der Berufsschule festgehalten.
Die Jugendlichen werden während der gesamten Ausbildungszeit von den Mitarbeitenden der Berufsausbildungsassistenz begleitet und unterstützt. Die BAS übernimmt die Abwicklung beim Abschluss des Lehr- oder Ausbildungsvertrags. Während der Ausbildung hält sie Kontakt zum Betrieb und zur Berufsschule. Bei Problemen wird der Betrieb vor Ort unterstützt.
Auszubildende werden beim Lernen der Inhalte durch Lernhilfen vor und während der Berufsschulzeit unterstützt. Die BAS übernimmt die Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung bzw. die Organisation der Abschlussprüfung bei einer Teilqualifikation.
Bei Bedarf werden Jobcoaches eingebunden, welche die Ausbildenden im Betrieb unterstützen.
Partner:innen
Die Leistungen der BAS können nicht nur im Bereich der gewerblichen Berufe, sondern auch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft in Anspruch genommen werden.
Die Berufsausbildungsassistenz wird vom Sozialministeriumservice finanziert und von kompetenten Trägerorganisationen abgewickelt.
Fragen und Antworten zu Berufsausbildungsassistenz
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Warum Berufsausbildungsassistenz?
Die Möglichkeit einer verlängerten Lehre oder Teilqualifikation bringt neue Chancen für Jugendliche mit persönlichen Vermittlungshindernissen und für Unternehmen. Lehrlinge und Betriebe bekommen durch die BAS maßgeschneiderte Unterstützungsangebote. Jugendliche können einen erfolgreichen Abschluss ihrer Lehre oder Teilqualifikation und damit eine nützliche Berufsausbildung erhalten.
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Wie gelange ich zur Berufsausbildungsassistenz?
Üblicherweise wird vor der Teilnahme am AusbildungsFit das Jugendcoaching in Anspruch genommen. Die Jugendcoaches unterstützen dabei, Interessen und Stärken herauszuarbeiten, um die passende Ausbildung zu finden.
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Was kommt danach?
Nach der Abschlussprüfung gibt es verschiedene Möglichkeiten: einerseits der Einstieg ins Berufsleben, dabei ist es möglich, die Angebote des Jobcoachings oder der Arbeitsassistenz in Anspruch zu nehmen. Andererseits ist es auch möglich eine weitere Ausbildung zu absolvieren.
Erfahrungsberichte
Fallbeispiel S.
Fallbeispiel M.
Anbieter:innen
Adresse: 1020, Obere Donaustraße 21/Stiege 3/1. Obergeschoß
Montag bis Freitag: 08:00-16:00
Zielgruppen: Lehrlinge am ersten Arbeitsmarkt, die eine verlängerte Lehre oder Teilqualifikation nach § 8b BAG absolvieren und einer der folgenden Zielgruppen angehören: Jugendliche mit sonderpädagogischen Förderbedarf am Ende der Pflichtschulzeit Jugendliche ohne Hauptschulabschluss oder mit negativem Hauptschulabschluss Jugendliche mit einer Behinderung Jugendliche, die Schwierigkeiten haben, eine Ausbildung zu beginnen.Reguläre Lehrlinge im Rahmen des Angebots "LehrePlus" (siehe Beschreibung)
Adresse: 1050 Wien, Margaretenstraße 166/3. Stock/Top 327
MO-DO: 08:00 - 16:00; FR: 8:00-14:00
Zielgruppen: Jugendliche im Rahmen einer Berufsausbildung nach § 8b BAG.
Adresse: 2020 Hollabrunn, Hauptplatz 12
Nach persönlicher Vereinbarung
Zielgruppen: Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf am Ende der Pflichtschulzeit, ohne oder mit negativem Hauptschulabschluss, mit einer Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes oder die aus anderen Gründen keine Lehrstelle finden
Adresse: 2020 Hollabrunn, Hauptplatz 12
Nach persönlicher Vereinbarung
Zielgruppen: Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf am Ende der Pflichtschulzeit, ohne oder mit negativem Hauptschulabschluss, mit einer Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes oder die aus anderen Gründen keine Lehrstelle finden
Adresse: 2100 Korneuburg, Hauptplatz 6-7/1
Nach persönlicher Vereinbarung
Zielgruppen: Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf am Ende der Pflichtschulzeit, ohne oder mit negativem Hauptschulabschluss, mit einer Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes oder die aus anderen Gründen keine Lehrstelle finden
Adresse: 2120 Wolkersdorf, Alleegasse 25/2/2
Nach persönlicher Vereinbarung
Zielgruppen: Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf am Ende der Pflichtschulzeit, ohne oder mit negativem Hauptschulabschluss, mit einer Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes oder die aus anderen Gründen keine Lehrstelle finden
Adresse: 2130 Mistelbach, Kirchengasse 6a
Nach persönlicher Vereinbarung
Zielgruppen: Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf am Ende der Pflichtschulzeit, ohne oder mit negativem Hauptschulabschluss, mit einer Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes oder die aus anderen Gründen keine Lehrstelle finden
Adresse: 2230 Gänserndorf, Wienerstraße 5a
Nach persönlicher Vereinbarung
Zielgruppen: Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf am Ende der Pflichtschulzeit, ohne oder mit negativem Hauptschulabschluss, mit einer Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes oder die aus anderen Gründen keine Lehrstelle finden
Adresse: 2320 Schwechat, Hanuschgasse 1/4/4
nach telefonischer Vereinbarung
Zielgruppen: Jugendliche zwischen dem 15.und dem 24.Lebensjahr, die entweder + am Ende der Pflichtschulzeit sonderpädagogischen Förderbedarf hatten, + keinen oder einen negativen Pflichtschulabschluss aufweisen, +eine Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes nachweisen, oder +aufgrund persönlicher Vermittlungshindernissen keine Lehrstelle finden bzw. die das AMS in keine Lehrstelle vermitteln kann.
Adresse: 2460 Bruck an der Leitha, Hanuschgasse 1/4/4
nach telefonischer Vereinbarung
Zielgruppen: Jugendliche zwischen dem 15.und dem 24.Lebensjahr, die entweder + am Ende der Pflichtschulzeit sonderpädagogischen Förderbedarf hatten, + keinen oder einen negativen Pflichtschulabschluss aufweisen, +eine Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes nachweisen, oder +aufgrund persönlicher Vermittlungshindernissen keine Lehrstelle finden bzw. die das AMS in keine Lehrstelle vermitteln kann.
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