Berufsausbildungsassistenz
Berufsausbildungsassistenz bietet Jugendlichen neue Chancen durch verlängerte Lehre oder Teilqualifikation. Lehrlinge, Betriebe und Berufsschulen werden gleichermaßen von der Berufausbildungsassistenz begleitet. Diese Hilfe ermöglicht es Jugendlichen, eine Berufsausbildung erfolgreich zu absolvieren.
Wer wird angesprochen?
Die Berufsausbildungsassistenz unterstützt Jugendliche mit Behinderungen oder anderen Vermittlungshemmnissen bei der Ausbildung im Rahmen einer verlängerten Lehre oder Teilqualifikation. Berufsausbildungsassistenz können Personen ab dem 15. Geburtstag in Anspruch nehmen, die sonderpädagogischen Förderbedarf und/oder Behinderungen haben, ohne oder mit negativem Pflichtschul-Abschluss sind oder keine Aussicht auf regulären Lehrabschluss haben.
- Personen ab dem 15. Geburtstag mit sonderpädagogischen Förderbedarf und/oder Behinderungen
- Personen ohne oder mit negativem Pflichtschul-Abschluss
- Personen ohne Aussicht auf regulären Lehrabschluss
Wie läuft Berufsausbildungsassistenz ab?
Die Berufsausbildungsassistenz unterstützt Jugendliche entweder bei einer verlängerten Lehre oder einer Teilqualifikation. In einem eigenen Ausbildungs- bzw. Lehrvertrag werden die Dauer und die Inhalte der Teilqualifikation festgelegt. Bei der verlängerten Lehre ist der Besuch der Berufsschule Pflicht. Im Rahmen der Teilqualifikation wird in der Regel auch am Besuch der Berufsschule festgehalten.
Die Jugendlichen werden während der gesamten Ausbildungszeit von den Mitarbeitenden der Berufsausbildungsassistenz begleitet und unterstützt. Die BAS übernimmt die Abwicklung beim Abschluss des Lehr- oder Ausbildungsvertrags. Während der Ausbildung hält sie Kontakt zum Betrieb und zur Berufsschule. Bei Problemen wird der Betrieb vor Ort unterstützt.
Auszubildende werden beim Lernen der Inhalte durch Lernhilfen vor und während der Berufsschulzeit unterstützt. Die BAS übernimmt die Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung bzw. die Organisation der Abschlussprüfung bei einer Teilqualifikation.
Bei Bedarf werden Jobcoaches eingebunden, welche die Ausbildenden im Betrieb unterstützen.
Partner:innen
Die Leistungen der BAS können nicht nur im Bereich der gewerblichen Berufe, sondern auch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft in Anspruch genommen werden.
Die Berufsausbildungsassistenz wird vom Sozialministeriumservice finanziert und von kompetenten Trägerorganisationen abgewickelt.
Fragen und Antworten zu Berufsausbildungsassistenz
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Warum Berufsausbildungsassistenz?
Die Möglichkeit einer verlängerten Lehre oder Teilqualifikation bringt neue Chancen für Jugendliche mit persönlichen Vermittlungshindernissen und für Unternehmen. Lehrlinge und Betriebe bekommen durch die BAS maßgeschneiderte Unterstützungsangebote. Jugendliche können einen erfolgreichen Abschluss ihrer Lehre oder Teilqualifikation und damit eine nützliche Berufsausbildung erhalten.
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Wie gelange ich zur Berufsausbildungsassistenz?
Üblicherweise wird vor der Teilnahme am AusbildungsFit das Jugendcoaching in Anspruch genommen. Die Jugendcoaches unterstützen dabei, Interessen und Stärken herauszuarbeiten, um die passende Ausbildung zu finden.
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Was kommt danach?
Nach der Abschlussprüfung gibt es verschiedene Möglichkeiten: einerseits der Einstieg ins Berufsleben, dabei ist es möglich, die Angebote des Jobcoachings oder der Arbeitsassistenz in Anspruch zu nehmen. Andererseits ist es auch möglich eine weitere Ausbildung zu absolvieren.
Erfahrungsberichte
Fallbeispiel S.
Fallbeispiel M.
Anbieter:innen
Adresse: 6020 Innsbruck, Fürstenweg 80
Mo-Do: 08:00-16:00, Fr: 08:00-12:00 und nach Vereinbarung
Zielgruppen: Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, ohne oder mit negativem Abschluss der Mittelschule, mit einer Behinderung oder Jugendliche, die aus anderen Gründen keine reguläre Lehrstelle finden. Voraussetzung für den Beginn einer Verlängerten Lehre oder Teilqualifizierung ist die Erfüllung der Schulpflicht sowie ein abgeschlossenes Jugendcoaching. Voraussetzung für den Beginn einer Integrativen Berufsausbildung ist die Erfüllung der Schulpflicht sowie ein abgeschlossenes Jugendcoaching.
Adresse: 6600 Reutte, Planseestraße 13
Mo. - Fr. 9:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Zielgruppen: Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, ohne oder mit negativem Pflichtschulabschluss oder einer Behinderung sowie Jugendliche mit persönlichen Vermittlungshindernissen.
Adresse: 6845 Hohenems, Markus-Sittikus-Straße 20
Montag bis Freitag 08:00-12:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
Zielgruppen: Personen mit: - sonderpädagogischem Förderbedarf am Ende der Pflichtschule - mit einer Behinderung lt. den gesetzlichen Bestimmungen - ohne, oder mit negativem Pflichtschulabschluss - Personen von denen angenommen werden muss, dass der Abschluss des Lehrvertrages lt. §1 nicht möglich ist -Jugendliche die sich bereits in einem Lehrverhältnis befinden, in diesem jedoch überfordert sind
Adresse: 7000 Eisenstadt, Beim Alten Stadttor 1-3/6
Mo-Fr 08:00 – 15:00, Termin nach tel. Vereinbarung
Zielgruppen: Zur Zielgruppe gehören Jugendliche, die am Ende der Pflichtschule einen sonderpädagogischen Förderbedarf hatten, Abgänger_innen von Mittelschulen mit keinem oder negativem Abschluss, Jugendliche mit Behinderungen im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes sowie Jugendliche, welche aus in der Person gelegenen Gründen Unterstützung bei der Ausbildung benötigen. Das Angebot richtet sich darüber hinaus auch an Lehr- und Ausbildungsbetriebe.
Adresse: 7100 Neusiedl, Hauptplatz 29/1/6
Mo-Fr 08:00 – 15:00, Termin nach tel. Vereinbarung
Zielgruppen: Zur Zielgruppe gehören Jugendliche, die am Ende der Pflichtschule einen sonderpädagogischen Förderbedarf hatten, Abgänger_innen von Mittelschulen mit keinem oder negativem Abschluss, Jugendliche mit Behinderungen im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes sowie Jugendliche, welche aus in der Person gelegenen Gründen Unterstützung bei der Ausbildung benötigen. Das Angebot richtet sich darüber hinaus auch an Lehr- und Ausbildungsbetriebe.
Adresse: 7210 Mattersburg, Brunnenplatz 6/O2A und O2B, 1. Stock
08:00 – 15:00, Termin nach tel. Vereinbarung
Zielgruppen: Zur Zielgruppe gehören Jugendliche, die am Ende der Pflichtschule einen sonderpädagogischen Förderbedarf hatten, Abgänger_innen von Mittelschulen mit keinem oder negativem Abschluss, Jugendliche mit Behinderungen im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes sowie Jugendliche, welche aus in der Person gelegenen Gründen Unterstützung bei der Ausbildung benötigen. Das Angebot richtet sich darüber hinaus auch an Lehr- und Ausbildungsbetriebe.
Adresse: 7350 Oberpullendorf, Hauptstraße 34 / Top 6
Mo-Fr 08:00 – 15:00, Termin nach tel. Vereinbarung
Zielgruppen: Zur Zielgruppe gehören Jugendliche, die am Ende der Pflichtschule einen sonderpädagogischen Förderbedarf hatten, Abgänger_innen von Mittelschulen mit keinem oder negativem Abschluss, Jugendliche mit Behinderungen im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes sowie Jugendliche, welche aus in der Person gelegenen Gründen Unterstützung bei der Ausbildung benötigen. Das Angebot richtet sich darüber hinaus auch an Lehr- und Ausbildungsbetriebe.
Adresse: 7540 Güssing, Grabenstraße 4/11
Mo-Fr 08:00 – 15:00, Termin nach tel. Vereinbarung
Zielgruppen: Zur Zielgruppe gehören Jugendliche, die am Ende der Pflichtschule einen sonderpädagogischen Förderbedarf hatten, Abgänger_innen von Mittelschulen mit keinem oder negativem Abschluss, Jugendliche mit Behinderungen im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes sowie Jugendliche, welche aus in der Person gelegenen Gründen Unterstützung bei der Ausbildung benötigen. Das Angebot richtet sich darüber hinaus auch an Lehr- und Ausbildungsbetriebe.
Adresse: 8010 Graz, Plüddemanngasse 67 b
Mo - Fr 09:00 - 16:00 Uhr
Zielgruppen:
Jugendliche und junge Erwachsene mit sonderpädagogischen Förderbedarf, keinem oder negativem Hauptschulabschluss, Behinderung nach BHG und oder persönlichen Vermittlungshindernissen.
Adresse: 8020 Graz, Niesenbergergasse 37/3.Stock
nach Vereinbarung
Zielgruppen: Berufsausbildungsassistenz können Jugendliche im Rahmen einer Integrativen Berufsausbildung in Anspruch nehmen, die entweder: • am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten, • keinen oder einen negativen Hauptschulabschluss aufweisen, • eine Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes aufweisen, oder • auf Grund der persönlichen Vermittlungshindernisse keine Lehrstelle fanden bzw. die das Arbeitsmarktservice nicht in ein Lehrverhältnis vermitteln konnte.
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