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Wer sind die Partner:innen
Voraussetzungen, um die Berufsausbildungsassistenz in Anspruch nehmen zu können, sind:
- Zielgruppenzugehörigkeit,
- Abklärung der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten durch das Jugendcoaching.
Die Leistungen der BAS können nicht nur im Bereich der gewerblichen Berufe, sondern auch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft in Anspruch genommen werden.
Die Berufsausbildungsassistenz wird vom Sozialministeriumservice finanziert und von kompetenten Trägerorganisationen abgewickelt.