Jugendcoaching
Durch das Jugendcoaching werden Bildungstand und Arbeitsmarktchancen von Jugendlichen verbessert. Individuelle Beratung und die bedarfsgerechte Planung von Bildungsschritten verhindern frühzeitige Ausbildungsabbrüche und begünstigen persönliche und soziale Stabilität. Mit dem Jugendcoaching fördern wir gezielt die Potenziale von Jugendlichen mit Migrationshintergrund oder Lernschwierigkeiten.
Wer wird angesprochen?
- Jugendliche vom 14. bis 19. Geburtstag
- Jugendliche bis 18, die der Ausbildungspflicht unterliegen
- Jugendliche bis 19 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen
- Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Behinderungen oder sozial-emotionalen Beeinträchtigungen bis zum 25. Geburtstag
Wie läuft Jugendcoaching ab?
Jugendcoaching zielt darauf ab, ausgrenzungsgefährdeten Jugendlichen Perspektiven aufzuzeigen, die ihren Fähigkeiten entsprechen. Dies geschieht durch Beratung, Begleitung und Case Management. Durch individuelle Unterstützungspakete soll die Leistungsfähigkeit gefördert werden. So wird die anschließende Aufnahme in die bestmögliche arbeitsmarktpolitische Maßnahme vorbereitet.
Partner:innen: Eltern + Schule + Betriebe
Jugendliche, die mit Lernschwierigkeiten in der Schule kämpfen oder diese sogar abbrechen wollen, sind von Arbeitslosigkeit bedroht und ausgrenzungsgefährdet. Damit es nicht so weit kommt und der Abschluss einer Schule oder Lehre zu einer überwindbaren Herausforderung wird, sind mehrere Partner:innen im Umfeld der Jugendlichen notwendig.
Lehrer:innen als Partner:innen in der Schule, welche die Lage der Jugendlichen richtig einschätzen können genauso, wie miteinbezogene Erziehungsberechtigte. Weitere Ansprechpersonen finden sich im außerschulischen Bereich, beispielsweise in Jugendzentren. Im Sinne einer konstruktiven Partnerschaft sollte im Zuge eines Jugendcoachings der Kontakt zu diesen drei Säulen aufgebaut werden. Falls statt einer weiteren Schullaufbahn der Einstieg ins Berufsleben angestrebt wird, werden externe Partner:innen wie das AMS, Betriebe mit Lehrstellen, Beratungseinrichtungen, etc. mit ins Boot geholt.
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Fragen und Antworten zu Jugendcoaching
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Warum Jugendcoaching?
Die Entscheidung, welche weitere Ausbildung nach der Pflichtschule passt oder welchen Beruf man ergreifen möchte, ist für die wenigsten Jugendlichen leicht. Wenn dann noch familiäre Probleme, Suchtverhalten, Schulden, Wohnungsprobleme, Migrationshintergrund, Lernschwierigkeiten und ähnliche Hürden hinzukommen, ist professionelle Beratung gefragt. Hier hilft das kostenfreie und freiwillige Angebot des Jugendcoachings sowohl den Jugendlichen als auch ihren Erziehungsberechtigten weiter!
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Was macht das Jugendcoaching?
Jugendcoaching berät und begleitet Jugendliche bei Fragen und Problemen. Die Jugendcoaches arbeiten in der Schule oder in außerschulischen Einrichtungen, wie zum Beispiel im Jugendzentren. Gemeinsam wird erarbeitet, wie es nach der Schulpflicht weitergehen kann.
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Wie kann ich Kontakt aufnehmen?
Die Anbieter-Suche gibt einen Überblick über alle Organisationen, die Arbeitsassistenz in Ihrer Nähe anbieten. Die Anbieter:innen können direkt kontaktiert werden. Die Kontaktdaten finden Sie, indem Sie auf die jeweilige Anbieter-Seite klicken. Außerdem ist es möglich, sich an Lehrpersonal oder Jugendzentren zu wenden, um mehr Informationen über Jugendcoaching-Angebote zu erhalten.
Erfahrungsberichte
Fallbeispiel M.
Fallbeispiel Z.
Fallbeispiel K.
Anbieter:innen
Adresse: 5020 Salzburg, Südtiroler Platz 11/3
Mo-Do:08:00-17:00, Freitag 08:00-12:00
Zielgruppen:
Jugendliche ab dem 9. Schulbesuchsjahr, die eine MS, PTS oder eine ASO besuchen.
Adresse: 5301 Eugendorf, Wiener Straße 4/2
Mo-Fr von 9:00-16:00
Zielgruppen: Wir beraten und begleiten: - Jugendliche nach beendeter Pflichtschule bis 19 Jahre und junge Erwachsene mit Unterstützungsbedarf bis zum vollendeten 24. Lebensjahr. Schülerinnen und Schüler der AHS und BMHS, deren Verbleib in der Schule gesichert werden sollte, die über einen Ausbildungswechsel nachdenken oder die Schulausbildung abbrechen wollen oder müssen. - Jugendliche, die weder in Ausbildung noch in Beruf sind. Jugendliche, die unter die Ausbildungspflicht fallen.
Adresse: 5400 Hallein, Dr. Albert-Eder-Straße 5/1
Mo-Fr von 9:00-16:00
Zielgruppen: Wir beraten und begleiten: - Jugendliche nach beendeter Pflichtschule bis 19 Jahre und junge Erwachsene mit Unterstützungsbedarf bis zum vollendeten 24. Lebensjahr. Schülerinnen und Schüler der AHS und BMHS, deren Verbleib in der Schule gesichert werden sollte, die über einen Ausbildungswechsel nachdenken oder die Schulausbildung abbrechen wollen oder müssen. - Jugendliche, die weder in Ausbildung noch in Beruf sind. Jugendliche, die unter die Ausbildungspflicht fallen.
Adresse: 5400 Hallein, Neualmerstraße 15
nach telefonischer Vereinbarung
Zielgruppen:
Jugendliche ab dem 09. Schulbesuchjahr, die eine MS, PTS oder eine ASO besuchen.
Adresse: 5580 Tamsweg, Regierungsrat-Haas-Platz 1
nach telefonischer Vereinbarung
Zielgruppen: Wir beraten und begleiten: -Jugendliche nach beendeter Pflichtschule bis 19 Jahre und junge Erwachsene bis zum vollendeten 24.Lebensjahr mit Unterstützungsbedarf. Schülerinnen und Schüler der AHS und BMHS, die über einen Ausbildungswechsel nachdenken oder die Schulausbildung abbrechen wollen oder müssen. Jugendliche, die weder in Ausbildung noch in Beruf sind - sogenannte NEETs -Jugendliche und junge Erwachsene in der Justizanstalt sowie Jugendliche, für die das Ausbildungspflichtgesetz gilt
Adresse: 5580 Tamsweg, Bröllsteig 6
nach telefonischer Vereinbarung
Zielgruppen:
Jugendliche ab dem 09. Schulbesuchjahr, die eine MS, PTS oder eine ASO besuchen.
Adresse: 5600 Bischofshofen, Bahnhofstraße 15/1
Mo-Fr von 9:00-16:00
Zielgruppen: Wir beraten und begleiten: - Jugendliche nach beendeter Pflichtschule bis 19 Jahre und junge Erwachsene mit Unterstützungsbedarf bis zum vollendeten 24. Lebensjahr. Schülerinnen und Schüler der AHS und BMHS, deren Verbleib in der Schule gesichert werden sollte, die über einen Ausbildungswechsel nachdenken oder die Schulausbildung abbrechen wollen oder müssen. - Jugendliche, die weder in Ausbildung noch in Beruf sind. Jugendliche, die unter die Ausbildungspflicht fallen.
Adresse: 5600 St. Johann i. P., Hans-Kappacher-Straße 14a
nach telefonischer Vereinbarung
Zielgruppen:
Jugendliche ab dem 9. Schulbesuchsjahr, die eine MS, PTS oder eine ASO besuchen.
Adresse: 5700 Zell am See, Saalfeldnerstraße 28
Mo-Fr 9:00 - 16:00 - nach telefonischer Vereinbarung
Zielgruppen: Wir beraten und begleiten: - Jugendliche nach beendeter Pflichtschule bis 19 Jahre und junge Erwachsene bis zum vollendeten 24. Lebensjahr mit Unterstüzungsbedarf. - Schülerinnen und Schüler der AHS und BMHS, die über einen Ausbildungswechsel nachdenken oder die Schulausbildung abbrechen wollen oder müssen - Jugendliche, die weder in Ausbildung noch in Beruf sind - Jugendliche und junge Erwachsene in der Justizanstalt - Jugendliche, für die die Ausbildungspflicht besteht
Adresse: 5700 Zell am See, Gletschermoosstraße 29
nach telefonischer Vereinbarung
Zielgruppen:
Jugendliche ab dem 9. Schulbesuchsjahr, die eine MS, PTS oder eine ASO besuchen.
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