Fallbeispiel T.
Eine gehörlose junge Frau hat eine Ausbildung zur Malerin absolviert. Nach Abschluss der Ausbildung stellt sich für die junge Frau heraus, dass sie diesen Beruf nicht ausüben möchte. Da es ihr Wunsch ist, in einem Büro zu arbeiten, wird mit Unterstützung der Arbeitsassistenz für Gehörlose nach einer passenden Stelle für sie gesucht. Eines Tages bringt die gehörlose junge Frau selbst ein Inserat von einem Versicherungsunternehmen mit, das eine Mitarbeiterin für den Archivbereich sucht. Die Arbeitsassistenz begleitet sie zum Vorstellungstermin. Ein dreimonatiges Arbeitstraining wird vereinbart.
Das Unternehmen wünscht intensive Unterstützung bei der Einschulung. Die Arbeitsassistenz verweist auf das Angebot des Jobcoaching. Am Beginn der Einschulung kommt es zu einer Begleitung durch den Jobcoach, der zwei Mal wöchentlich vor Ort im Betrieb ist, um die gehörlose Kundin beim Umsetzen und Verstehen der Inhalte zu unterstützen. In weiterer Folge werden die Termine wöchentlich beibehalten. Die gehörlose junge Frau ist sehr motiviert, begreift die ihr übertragenen Aufgaben rasch und fügt sich sehr gut ins Team ein. Einzelne Teammitglieder sind sogar daran interessiert, Gebärdensprache zu lernen.
Nach einem Monat Arbeitstraining arbeitet die junge Frau fast selbstständig. Die Häufigkeit der Besuche durch den Jobcoach kann reduziert werden. Nachdem die gehörlose Kundin durch ihr Engagement sehr positiv auffällt, rückt die Frage nach einer Fixanstellung in den Vordergrund. Es werden Gespräche mit dem zuständigen Abteilungsleiter bzw. der Personalabteilung geführt. Nach zweieinhalb Monaten Arbeitstraining kommt die Zusage für eine Fixanstellung. Die gehörlose junge Frau ist überglücklich, in ihrem Wunschberuf tätig sein zu können.
Mit der tatsächlichen Anstellung ist die Einschulungsphase bereits abgeschlossen, sodass nur mehr einmal pro Monat ein Kontrollbesuch durch einen Jobcoach nötig ist.
Heute ist die junge gehörlose Frau hauptverantwortlich für den Archivbereich.