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NEBA ist eine Initiative des Sozialministeriumservice.

  • Jugendcoaching richtet sich an Jugendliche ab dem 9. Schulbesuchsjahr sowie an außerschulische Jugendliche bis 19 Jahre, an Jugendliche mit einer Behinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf bis zum 24. Lebensjahr und an Jugendliche, die der Ausbildungspflicht unterliegen.

Fallbeispiel Z.

Der 17-jährige Zlatko verfügt über einen Pflichtschulabschluss, findet aber nach der Schule keine Anbindung, weder ins Schulsystem noch in den Arbeitsmarkt. Er verbringt öfter seine Nachmittage in einem Jugendzentrum mit seinen Freunden.

Der Jugendliche ist nicht motiviert, weil er schon länger nicht mehr in der Schule war und auch keine Arbeit gefunden hat. Eine Sozialarbeiterin des Jugendzentrums wird auf Zlatko aufmerksam und versucht, ihn für eine Ausbildung zu begeistern. Auch seine Eltern haben bisher der Koordinierungsstelle (KOST) nicht gemeldet, dass Zlatko die Ausbildungspflicht nicht erfüllt.

Auf Wunsch von Zlatko wird die Sozialarbeiterin des Jugendzentrums aktiv. Als die KOST von Zlatko erfährt, schickt sie ein Schreiben an Zlatkos Eltern. Außerdem wird Zlatko an das Jugendcoaching vermittelt, das ihn berät und gemeinsam mit ihm einen Perspektivenplan erstellt. Zlatko ist einverstanden, dass ihn die Sozialarbeiterin zum ersten Treffen mit dem Jugendcoaching begleitet. Im Rahmen der Beratung stellt sich heraus, dass Zlatko gerne im Bereich Elektrotechnik tätig wäre.

Aufgrund dessen stellt das Jugendcoaching den Kontakt zum zuständigen AMS her. Das AMS kann Zlatko nach einiger Zeit erfolgreich in eine Überbetriebliche Ausbildung zum Elektrotechniker vermitteln.

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AusbildungsFit sowie das Vormodul AusbildungsFit werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert.